a. Muss ich eine Versicherung für mein Event abschließen?
- Bei Events muss der Veranstalter auf eigene Kosten eine oder mehrere Versicherungen bei einem in Singapur rechtmäßig lizenzierten oder internationalen Versicherungsunternehmen, das für den Besitzer des Veranstaltungsorts (der „Lizenzgeber“) zulässig ist, abschließen und/oder abschließen lassen.
b. Welche Art von Versicherung/in welcher Höhe wird benötigt?
- Die Versicherung(en) muss/müssen Folgendes abdecken:
a) Sachschäden und Eigentumsverlust
b) Betriebshaftpflicht in Höhe von mindestens 1.000.000,00 SGD für jeden Anspruch als Schutz vor Klagen im Falle von Personenverletzungen, Todesfällen und Sachschäden/Eigentumsverlust, die während der Organisation oder Austragung des Events oder infolgedessen entstehen oder durch die Bereitstellung einer Dienstleistung durch den Lizenzgeber entstehen sowie andere Versicherungen, die der Lizenzgeber nach alleinigem Ermessen verlangen kann
c) Benennung des Lizenzgebers als Versicherten
- Die Versicherung(en) muss/müssen Folgendes beinhalten:
a) eine Bereitstellung eines Verzichts auf Forderungsübergang gegen den Lizenzgeber
b) Bestimmung, dass die Verpflichtung des Versicherungsunternehmens, im Rahmen der Versicherung zu zahlen, nicht durch eine Handlung, Nichterfüllung, Unterlassung oder Nachlässigkeit einer Vertragspartei dieser Versicherung betroffen sein darf.
c) die gesetzliche Haftung des Lizenznehmers bei Sachschäden am Lizenzbereich (einschließlich sämtlicher sich darin befindlicher Geschäfts- und Betriebsausstattung) durch Entfernen des entsprechenden Ausschlusses aus der Versicherung zu Eigentum im Besitz, Gewahrsam oder unter Kontrolle des Lizenznehmers oder eines Mitarbeiters des Lizenznehmers
d) eine Bestimmung zur beiderseitigen Haftung für Lizenzgeber und Lizenznehmer, sodass diese als getrennte und unterschiedliche Person betrachtet werden und alle Verweise auf versicherte Personen" (oder" ähnliche Bezeichnungen) im Rahmen der Versicherung für Lizenzgeber und Lizenznehmer in der gleichen Weise gelten sollen, wie wenn für jeden von ihnen eine separate Versicherung ausgestellt worden wäre.
- Der Lizenznehmer muss dem Lizenzgeber jederzeit auf Anfrage ausreichend Belegmaterial zu der/den Versicherung(en) sowie den Beleg für die hinsichtlich der Versicherung(en) bezahlten Versicherungsprämien zur Verfügung stellen.