Sicherheitsinformationen für Ihre Reise
Singapur steht allen Reisenden ohne Quarantäne oder Testanforderungen offen, unabhängig von ihrem COVID-19-Impfstatus.
Wenn Sie Ihre Geschichten, Zitate, Textauszüge oder Bilder aus Ihrem Blog, Fotos oder Videos (die "Werke") hochladen/übermitteln, stimmen Sie damit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die eine Vereinbarung (die "Vereinbarung") zwischen dem Singapore Tourism Board ("STB") und Ihnen (dem "Inhaltsanbieter") darstellen. STB und der Inhaltsanbieter werden im Folgenden als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet. Sie stimmen hiermit außerdem zu, dass STB oder seine Vertreter Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse abrufen dürfen, um im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den Werken Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, und Sie stimmen der Veröffentlichung Ihres Namens auf den verschiedenen Plattformen und Kanälen zu, wie in den zulässigen Zwecken dargestellt, damit STB Ihnen die Werke zuordnen kann.
Die Parteien treffen folgende Vereinbarung:
1.1 Der Inhaltsanbieter ist ein unabhängiger Drittnutzer der Webseite www.visitsingapore.com und ist der Eigentümer der Werke, die auf der Webseite www.visitsingapore.com und für andere zugelassene Zwecke (Definition unten) verwendet werden, um die Geschichte über Singapur auf besagter Webseite mit einer Reihe verschiedener Kundenstimmen zu bereichern.
1.2 STB möchte vom Inhaltsanbieter das Recht und die Genehmigung erhalten, die Werke zu verwenden und stimmt der Nutzung der Werke für die zugelassenen Zwecke im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung zu.
1.3 Der Inhaltsanbieter stimmt zu, STB die Werke zur Verfügung zu stellen und deren Nutzung auf Basis der in dieser Vereinbarung beschriebenen Bedingungen zu genehmigen.
1.4 In dieser Vereinbarung haben die folgenden Worte nachfolgende Bedeutungen, es sei denn, der Kontext erfordert etwas Abweichendes:
"Wirksamkeitsdatum" bezeichnet das Datum, an dem der Inhaltsanbieter den allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Vereinbarung zugestimmt hat, indem er seine Geschichten, Zitate, Textauszüge oder Bilder aus seinem Blog oder Videos zur Nutzung durch STB hochgeladen/übermittelt hat.
"Lizenznehmer" ist definiert in Satz 3.1.4.
"Zulässige Zwecke" sind definiert in Satz 2.2.
"Dauer" ist definiert in Satz 2.5.
"Gebiet" umfasst alle Länder, Basen und Orte auf der Welt.
1.5 In dieser Vereinbarung gilt, außer wenn der Kontext etwas Abweichendes erfordert:
1.5.1 der Bezug auf ein Geschlecht schließt das andere Geschlecht mit ein;
1.5.2 die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und berühren die Auslegung dieser Vereinbarung nicht;
1.5.3 der Bezug auf ein Statut, eine Regel oder eine Bestimmung umfasst jegliche Anpassung, Konsolidierung, Modifikation, Nachstellung oder Kopie jeglicher Statuten, Regeln oder Bestimmungen, die es ersetzt;
1.5.4 das Wort "schriftlich" umfasst jegliche Kommunikation, die per Brief, Fax oder E-Mail versandt wird;
1.5.5 das Wort "einschließen" oder "einschließlich" ist nicht so auszulegen, als hätte es eine limitierende Funktion; und
1.5.6 das Wort "Person" bezieht sich auf natürliche Personen sowie Organisationen oder juristische Personen, egal ob rechtsfähig oder nicht.
2.1 In Anbetracht der Öffentlichkeit der Werke auf der Webseite www.visitsingapore.com erteilt der Inhaltsanbieter STB hiermit die fortwährende, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare Genehmigung und das Recht, die Werke innerhalb des Gebiets zu verwenden, zu kopieren und zu kommunizieren, und zwar als einzelne und als kollektive Werke in Kombination mit anderen Werken von STB oder jeglichen Drittanbietern für die zugelassenen Zwecke, einschließlich des Rechts:
2.1.1 die Werke zu sortieren, zusammenzustellen, zu veröffentlichen und zu kommunizieren und die Werke in andere Werke für die zugelassenen Zwecke einzubinden;
2.1.2 die Werke in allen relevanten Medienformaten zu verwenden, zu bearbeiten (einschließlich, falls die Werke irgendwelche der in Satz 3 unten dargestellten Garantien verletzen oder verletzen könnten), anzupassen oder umzuwandeln, einschließlich auf Webseiten und Online-Portalen, im Internet und in elektronischen Medien für die zugelassenen Zwecke;
2.1.3 elektronische Kopien für die zulässigen Zwecke zu erstellen;
2.1.4 Übersetzungen der Werke aus dem Englischen in andere Sprachen anzufertigen und diese übersetzten Werke zu sortieren, zusammenzustellen, zu veröffentlichen und zu kommunizieren und in anderen Werken für die zugelassenen Zwecke einzubinden, sofern der Text nach alleiniger Auffassung von STB korrekt übersetzt ist;
2.1.5 die Werke für STBs PR-Agenturen und Vertretungsbüros zu kopieren und an diese zu kommunizieren und diesen zu erlauben, die Werke im Rahmen der Sätze 2.1.1 – 2.1.4 für die zulässigen Zwecke zu verwenden; und
2.1.6 die Werke für Entwickler zu kopieren und an diese zu kommunizieren und diesen zu erlauben, die Werke für die Dauer im Rahmen der Sätze 2.1.1 – 2.1.3 für die zulässigen Zwecke
zu verwenden. Um Zweifel zu vermeiden, sollen solche Genehmigungen das Recht umfassen, Markenzeichen, Logos und Firmennamen (falls zutreffend) des Inhaltsanbieters, die in den vom Inhaltsanbieter an STB gelieferten Werken enthalten sind, zu verwenden, vorausgesetzt, dass eine solche Verwendung auf die Nutzung, Kopie und Kommunikation solcher Markenzeichen, Logos und Firmennamen als integraler Bestandteil der Werke beschränkt ist.
2.2 Die zulässigen Zwecke, für die Genehmigungen in Satz 2.1 erteilt werden, sind Folgende: (a) Weitergabe, Kommunikation und Darstellung der Werke auf der Webseite www.visitsingapore.com oder anderen STB-Webseiten auf ausgewählten Internetseiten (einschließlich der Internetseiten der Vertretungsbüros des STB) sowie auf STBs Video-Sharing-Plattformen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Youtube.com-Konten des STB, (b) Weitergabe, Kommunikation und Darstellung der Werke, entweder per Link auf die Webseite www.visitsingapore.com oder Seiten anderer Webseiten oder auf STBs Social Media-Plattformen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Facebook und Twitter und (c) Erlaubnis an Entwickler, die Werke oder Teile davon auf den Webseiten der Entwickler mithilfe von Programmierschnittstellen (Application Programming Interfaces) (zusammen „zulässige Zwecke“) weiterzugeben, zu kommunizieren und darzustellen. Solche zulässigen Zwecke können von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung von STB an den Inhaltsanbieter angepasst werden.
2.3 Gemäß der in den Sätzen 2.1 und 2.2 dargestellten Genehmigungen liegen alle Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte an den Originalwerken („Bestehendes geistiges Eigentum“) beim Inhaltsanbieter.
2.4 Die Parteien vereinbaren, dass jegliche Urheberrechte und geistige Eigentumsrechte an allen Modifikationen, Anpassungen und Ableitungen der Werke seitens STB bei STB liegen, vorbehaltlich des Besitzes des bestehenden geistigen Eigentums durch den Inhaltsanbieter entsprechend Satz 2.3.
2.5 Die "Dauer" dieser Vereinbarung beträgt ein Kalenderjahr ab dem Wirksamkeitsdatum und unterliegt der Option, dass STB die Dauer dieser Vereinbarung nicht für ein weiteres Kalenderjahr verlängert. Diese Option kann ausschließlich von STB schriftlich vor Ablauf der Dauer ausgeübt werden und führt zur Kündigung der Vereinbarung. Wenn die Option nicht von STB ausgeübt wird, verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um ein Jahr, außer wenn eine Nachricht über die Nicht-Verlängerung vor Ablauf der aktuellen Dauer von STB an den Inhaltsanbieter gesendet wird.
2.6 Die Parteien vereinbaren, dass die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzvereinbarung auf der Webseite www.visitsingapore.com (von Zeit zu Zeit von STB angepasst) („Webseiten-Bedingungen“) durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen werden und dass im Falle einer Unstimmigkeit zwischen den Webseiten-Bestimmungen und dieser Vereinbarung, die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten sollen.
3.1 Der Inhaltsanbieter garantiert und versichert:
3.1.1 dass er der alleinige und unbelastete Inhaber aller Urheberrechte, Markenzeichen und jeglichen geistigen Eigentums oder anderer Rechte an den Werken ist;
3.1.2 dass er das unbestreitbare Recht und die Befugnis hat, diese Vereinbarung einzugehen und nicht durch irgendwelche früheren Vereinbarungen gebunden ist, die diese Vereinbarung oder die Leistung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung negativ beeinflussen;
3.1.3 dass die Werke die Originalwerke des Inhaltsanbieters und ausschließliches Eigentum des Inhaltsanbieters sind und keinerlei Urheberrechte, Markenzeichen oder geistiges Eigentum oder andere Rechte einer dritten Partei verletzen oder verletzen werden;
3.1.4 dass die Verwendung der Werke in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung durch STB und/oder die Drittanbieter und Vertreter, auf die sich Satz 2.1.5 bezieht (jeweils eine "Lizenzierte Partei"), STB oder eine lizenzierte Partei keinen Forderungen durch den Inhaltsanbieter oder irgendwelcher dritten Parteien in Bezug auf Verletzung von Urheberrecht, Markenzeichen oder geistiges Eigentum oder irgendwelchen anderen Klagegründen aussetzen können;
3.1.5 dass die Werke keinerlei vertrauliche oder geheime Informationen des Inhaltsanbieters oder irgendwelcher dritter Parteien enthalten;
3.1.6 dass die Werke keine personenbezogenen Daten einer Person enthalten;
3.1.7 dass nach dem besten Wissen des Inhaltsanbieters die Informationen in den Werken korrekt und am Datum der Bereitstellung an STB aktuell sind und der Inhaltsanbieter alle notwendigen Freigaben, Genehmigungen und Bestimmungen erhalten hat (falls zutreffend), damit Dritte und deren Waren/Dienstleistungen in den Werken erwähnt werden dürfen; und
3.1.8 dass die Werke keine obszönen, beleidigenden, gesetzeswidrigen oder diffamierenden Inhalte enthalten und STB keinen zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aussetzen.
3.2 Der Inhaltsanbieter muss STB und jede lizenzierte Partei entschädigen und schadlos halten gegen jegliche(n) und jede(n) Verlust, Schaden, Kosten, Ausgaben, Haftbarkeit, die aus dem Bruch dieses Satz 3 resultieren, einschließlich Beanstandungen Dritter, dass die Werke irgendwelche Urheberrechte, Markenzeichen oder geistiges Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzen. STB kann entscheiden, Werke nicht hochzuladen oder deren Kommunikation, Darstellung und Veröffentlichung einzustellen, wenn diese die Garantien in Satz 3.1. verletzen oder verletzen werden.
4.1 Keine der Parteien darf zu irgendeiner Zeit vertrauliche Informationen der anderen Partei, welche sie während der Dauer dieser Vereinbarung oder im Rahmen von Verhandlungen zu dieser Vereinbarung erhalten hat, offenlegen.
4.2 Zu den vertraulichen Informationen einer Partei zählen deren aktuelle oder zukünftige kommerzielle, geschäftliche, operative, Marketing-, Publikations-, Erschließungs- und kreative Informationen und Pläne, aber kein Bestandteil der Werke oder irgendwelche in den Werken enthaltene Informationen.
STB ist gegenüber dem Inhaltsanbieter unter keinen Umständen haftbar für irgendwelche Verluste, Schäden, Ausgaben und Kosten, die im Zusammenhang mit Satz 2.1.4 dieser Vereinbarung anfallen oder bezahlt werden müssen.
6.1 Gesamtvereinbarung & Abweichungen
6.1.1 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Darstellungen oder Zusagen und definiert alle Bedingungen, auf die sich die Parteien geeinigt haben.
6.1.2 Jede Anpassung oder Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss durch Unterschrift beider Parteien legitimiert werden.
6.2 Verhältnis der Parteien
Die Parteien sind unabhängige Unternehmer, und nichts in dieser Vereinbarung gilt als Begründung eines Angestelltenverhältnisses, einer Partnerschaft, eines Joint Venture oder eines Auftraggeber-Vertreter-Verhältnisses zwischen den Parteien.
6.3 Vertragsübernahme
Keine der beiden Parteien kann ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen.
6.4 Rechte Dritter
Eine Person oder juristische Person, die nicht Teil dieser Vereinbarung ist, hat kein vertragliches Recht (Rechte Dritter) (Cap. 53B), irgendeine Bedingung dieser Vereinbarung geltend zu machen, egal ob diese Person oder juristische Person namentlich, als Mitglied einer Klasse oder durch Entsprechung einer bestimmten Beschreibung identifiziert ist. Um Zweifel zu vermeiden, soll nichts in diesem Satz die Rechte eines zugelassenen Erwerbers oder Begünstigten dieser Vereinbarung berühren.
6.5 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
6.5.1 Diese Vereinbarung wird gemäß der Gesetzgebung Singapurs ausgelegt und interpretiert.
6.5.2 Die Parteien erklären sich hiermit mit der nicht-ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in Singapur einverstanden.